Erklärung zur Barrierefreiheit
Allgemeines
Die RMTS Telekom und Service GmbH, FN 544325d (im Folgenden „Raiffeisen Mobil“), legt Wert darauf, ihre Dienstleistungen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für alle Personen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Dienstleistungen der Raiffeisen Mobil:
- Die Webseite www.raiffeisen-mobil.at inklusive „Mein Kundenbereich“
- Die App „Raiffeisen Mobil“
- Sprachtelefonie
- Allgemeine Beschreibung der Mobilfunkdienste von Raiffeisen Mobil
Raiffeisen Mobil bietet Mobilfunkdienste an. Das Angebot umfasst die Nutzung von Telefonie, SMS und Datendienste sowie die Verwaltung von Verträgen über unsere Webseite oder App.
So bekommen Sie eine SIM-Karte
- Sie können sie online unter www.raiffeisen-mobil.at bestellen
- oder in ausgewählten Raiffeisen Filialen kaufen
Wichtig: Sie müssen die SIM-Karte aktivieren, das nennt man registrieren.
Dies geht auf verschiedenen Wegen:
- Online – dafür brauchen Sie eines der folgenden Dinge:
- eine andere Raiffeisen Mobil Rufnummer
- Ihr Online-Banking
- eine ID-Austria oder ein EU-Login
- einen Lichtbildausweis und ein Gerät mit Kamera
Nach der Registrierung können Sie im Selfcare unter www.raiffeisen-mobil.at/login oder in der App „Raiffeisen Mobil“:
- einen passenden Tarif auswählen
- die automatische Aufladung Ihres Guthabens einstellen
- weitere Einstellungen vornehmen
Mehr Informationen:
- Tarifübersicht: www.raiffeisen-mobil.at/tarife
- Vertragszusammenfassungen: www.raiffeisen-mobil.at/vertrag
- AGB: www.raiffeisen-mobil.at/agb
Stand der Barrierefreiheitsanforderungen bei der Webseite und App
Unsere Website und App sind überwiegend mit der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 bzw. dem Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Erfüllte Anforderungen:
- Wahrnehmbarkeit: Textalternativen für Bilder, hohe Kontraste, anpassbare Schriftgrößen
- Bedienbarkeit und Robustheit: Nutzung mit Screenreadern grundsätzlich möglich
- Verständlichkeit: Klare Strukturierung und einfache Navigation
Nicht barrierefreie Inhalte
Registrierung mit Photoident
- keine vollständige Tastaturnavigation
- nicht mit Screenreadern bedienbar
- visuelle und auditive Fähigkeiten erforderlich
Alternative Registrierungsmöglichkeiten
- Online-Registrierung mit:
- bestehendem Vertrag
- ID-Austria oder EU-Login
- Online-Banking
Drittanbieter-Dienste
Zur Bereitstellung bestimmter Funktionen innerhalb unserer Webseite bzw. App verwenden wir Dienste von Drittanbietern. Dabei können nicht alle Anforderungen an Barrierefreiheit vollständig erfüllt sein (z. B. semantische Struktur, Formularbeschriftungen, Screenreader-Kompatibilität, Tastaturnavigation).
Für Inhalte Dritter kann keine Aussage zur Barrierefreiheit getroffen werden.
Kartenfunktionen
Google Maps ist derzeit nicht barrierefrei:
- nicht vollständig per Tastatur bedienbar
- nicht lesbar für Screenreader
- interaktive Elemente ohne korrekte semantische Auszeichnung
Unser Kundenservice hilft bei Anliegen zur Netzabdeckungskarte gerne weiter.
Allgemeine bekannte Einschränkungen
- Unzureichende Farbkontraste
- Einzelne interaktive Komponenten (z. B. Dropdowns, modale Fenster) nicht voll per Tastatur bedienbar oder ohne ARIA-Labels
- App-Features ggf. eingeschränkt, aber über Webseite nutzbar
Text in Echtzeit (RTT)
Raiffeisen Mobil bietet bei nationalen Sprachanrufen im LTE- und 5G-Netz die Funktion „Text in Echtzeit“ (RTT) an, wenn beide Gesprächspartner ein RTT-fähiges Gerät (z. B. iOS 18.5+) verwenden und die Funktion aktiviert ist.
Kundenservice
Montag bis Samstag von 07:00 – 22:00 Uhr (außer Feiertage):
- Telefon: +43 677 6005 1800
- E-Mail: info@raiffeisen-mobil.at
Informationen zur Barrierefreiheit sind auf Anfrage verfügbar.
Feedback und Kontakt
Bitte melden Sie Barrieren per E-Mail an: barrierefreiheit@raiffeisen-mobil.at
Beschreiben Sie das Problem und nennen Sie die betroffene URL, falls zutreffend.
Alternativ: Telefonisch unter +43 677 6005 1800
Erstellung der Erklärung
Die Bewertung erfolgte durch eine Selbstbewertung gemäß WCAG 2.1.
Stand der Erklärung: 27.06.2025